Vermessung
Präzise und zuverlässige Vermessungsarbeiten
Mit unseren modernsten Technologien und Methoden bieten wir Ihnen eine breite Palette von Vermessungsleistungen, die Ihnen helfen, Ihre Projekte effizient umzusetzen. Ob amtlicher Lageplan, Grenzvermessung, Bauvermessung oder 3D-Laserscanning – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen und maßgeschneiderte Vermessungskonzepte, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und fundierte Expertise in der Vermessungstechnik und lassen Sie uns gemeinsam erfolgreich sein!
Hoheitliche Vermessungen
- Ermittlung und Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen und Grenzangaben
- Bildung neuer Grenzen (Teilungsvermessung) und neuer Flurstücke sowie Abmarkung von Grenzpunkten
- Erstellung Amtlicher Lagepläne für Bauanträge mit Eintragung von geplanten Bauvorhaben gemäß § 7 der Berliner Bauverfahrensverordnung
- Erstellung von Lageplänen für Teilungsvorhaben und Baulastplänen
- Ermittlung und Eintragung der Abstandsflächen gemäß der Bauordnung für Berlin
- Erstellung von Nutzungsberechnungen gemäß der jeweils zu berücksichtigenden Fassung der Baunutzungsverordnung
- Beglaubigung von Unterschriften für Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit der Bestellung von Baulasten gemäß § 87 BauO Bln
- Erstellung von Reinplänen für Bebauungspläne
- Ausstellung von liegenschaftsrechtlichen Bescheinigungen für Bebauungs-, Vorhabens- und Erschließungspläne sowie Grundstücksverzeichnisse
- Absteckung von Bauvorhaben, wie von der Bauaufsichtsbehörde gefordert (siehe Baugenehmigung)
- Absteckung und Prüfung von baurechtlichen Linien
- Durchführung von baubegleitenden Kontrollvermessungen (Lage-, Höhen- und Fluchtlinienatteste)
- Ausstellung von Grenzbescheinigungen
- Gebäudevermessungen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gemäß § 19 Vermessungsgesetz Berlin
Ingenieur- und Bauvermessung
- Erstellung von Lage- und Höhenplänen, Bestandsplänen
- Erfassung von Giebelaufmaßen und -ablotungen zur Planung von Baulückenschließungen
- Durchführung von Bauabsteckungen jeglicher Art
- Überwachung von Bauprojekten, Deformationsvermessungen, Setzungsbeobachtungen
- Aufmaßerfassung von Wohnungen und Gebäuden, Erstellung von Wohn- und Nutzflächenberechnungen (nach Wohnflächenverordnung, gif, Zweite Berechnungsverordnung, DIN 277), genaue Innenraumabmessungen zur Berücksichtigung von Verformungen
- Bearbeitung von Gebäudeaufmaßen gemäß BIM
- Unterstützung bei der Erstellung von Bebauungsplänen (Aufnahme des Bestandes, grafische Gestaltung der Pläne, Erstellung von Grundstücksverzeichnissen, Bereitstellung von liegenschaftsrechtlichen Bescheinigungen)
- Ermittlung von Massen und Volumen, Berechnung von Baumassen
- Erstellung digitaler Geländemodelle (DGM)
- Durchführung von Höhenbestimmungen, Nivellements und Flächennivellements
- Erstellung von Leitungskatastern
- Durchführung von Laserscanning
- Durchführung von Drohnenbefliegungen (bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern)
- Satellitenvermessungen
- Erstellung von Baumkatastern
Facility Management, BIM
- Aufmaß und Bereitstellung von Basisinformationen gemäß BIM-Standards
- Erfassung von Wohnungs- und Gebäudeaufmaßen, Erstellung von Wohn- und Nutzflächenberechnungen (gemäß Wohnflächenverordnung, gif, Zweite Berechnungsverordnung – II. BV, DIN 277 und anderen), Anfertigung von Bestandszeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Unterstützung bei der Erstellung von Bebauungsplänen (Bestandsaufnahme, grafische Ausgestaltung, liegenschaftsrechtliche Bescheinigung)
- Erfassung und Erstellung von Bestandsaufmaßen und -plänen (AutoCAD und andere auf Anfrage), Einhaltung der baufachlichen Richtlinien (BFR) für Bundesliegenschaften, GIS-Bearbeitung
- Anfertigung von Objektzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Erstellung von BIM-fähigen 3D-Modellen basierend auf eigenen Aufmaßen oder Laserscans
Kosten
Alle öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten sind nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI – Vergütungsordnung) zwingend abzurechnen. Alle nicht öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten sind nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzurechnen.