Informationen
Berufsfeld
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein mit öffentlichen Vermessungsaufgaben beliehener, freiberuflicher Unternehmer; seine Aufgaben sind im Vermessungsgesetz und in der ÖbVI-Berufsordnung geregelt.
Aufgrund der verfassungsmäßig geregelten Zuständigkeiten ist das Vermessungswesen landesweit unterschiedlich geregelt, insofern kann ein ÖbVI nur in einem Bundesland zugelassen werden.
Seine Berufsausübung unterliegt der staatlichen Aufsicht, die in Berlin von der für das Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung ausgeübt wird (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung III).
In der Baukammer Berlin sind die ÖbVI Pflichtmitglieder. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden sie als „Beratende Ingenieure“ in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Die hohe Qualifikation, die Erfahrung auf allen Gebieten des Grundstückswesens und die Aufsicht durch den Senat einerseits und die Baukammer andererseits garantieren dem Auftraggeber ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Kompetenz.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist Partner, Begleiter und Berater in allen Fragen, die mit dem Grund und Boden, dem Grundstücksverkehr, dem Bauen und Bewerten von Immobilien verbunden sind.
Hartmut Zoll ist in mehreren Arbeitsgruppen im BDVI tätig – unter anderem Leiter der Arbeitsgruppe für Bau- und Planungsrecht – sowie Mitglied im Eintragungs- und im Baurechtsausschuss der Baukammer Berlin.
Durch die Ausbildung zum Mediator und Erfahrungen in Schlichtung und Mediation ist Hartmut Zoll auch prädestiniert, Konfliktfälle in allen Bereichen zu bearbeiten und Konflikparteien bei einer gemeinsamen Lösung zu unterstützen.
Kosten
Alle öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten sind nach der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI – Vergütungsordnung) zwingend abzurechnen.
Alle nicht öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten sind nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzurechnen. Soweit nicht feste Sätze vorgesehen sind, können Preise im Rahmen der unverbindlichen Regelungen vereinbart werden.
Für Mediation wird i.d.R. ein fester Stundensatz vereinbart.
Für durchzuführende Arbeiten erstellen wir Ihnen gern Kostenschätzungen und Kostenübersichten, die speziell auf Ihr Vorhaben / Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Da hierzu bestimmte Eckdaten benötigt werden und eine genaue Abgrenzung der Arbeiten erforderlich ist, empfehlen wir ein Erörterungsgespräch vor der Einleitung weiterer Schritte.
Aus diesem Grund haben wir hier bewusst auf eine Preisangabe für Vermessungsleistungen verzichtet.
Ihre Anfrage können Sie auch hier online im Menüpunkt „Kontakt“ erstellen.
Zitat zum Preis/Leistungsprinzip:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die Ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
John Ruskin (1819 – 1900)
Rechtliche Hinweise
Aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten dürfen nur in Berlin zugelassene ÖbVI hier tätig werden. Dem ÖbVI obliegt die Mitwirkung an den im Vermessungsgesetz normierten öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Er kann Tatbestände, die am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben beurkunden, ferner kann er gutachterlich tätig sein.
Auf allen anderen (nicht öffentlich-rechtlichen) Gebieten (z.B. Bauvermessung) des Vermessungswesens kann der ÖbVI ohne Beschränkung auf Berlin tätig werden. Hier unterliegt er dem Berufsrecht und der Kontrolle der Baukammer, in der die ÖbVI als Pflichtmitglieder organisiert sind und in die Liste der beratenden Ingenieure eingetragen sind.